Lenkzeiten:
die Zeit, die der Lenker tatsächlich das Fahrzeug steuert
täglich max. 9 Stunden
2x wöchentlich auf 10 Stunden möglich
wöchentlich max. 56 Stunden
90 Stunden in 2 Wochen
Einsatzzeit:
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis
zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist
täglich max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 Stunden möglich – siehe Ruhezeiten
Lenkpause:
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min. oder 2 kurze Pausen von 15min. + 30min.
innerhalb von 4,5 Stunden
Tägliche Ruhezeit:
Tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrbetrieb
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden
Geteilte Ruhezeit:
Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
ErsterTeil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
Reduzierte Ruhezeit:
3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
Keine Ausgleichspflicht mehr!
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb
11 Stunden innerhalb von 24 Stunden
3x pro Woche mind. 9 Stunden
Wöchentliche Ruhezeit:
Regelmäßige Ruhezeit ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Reduzierte Ruhezeit mind. 24 Stunden
Ausgleichspflicht bis Ende dritter Woche durch zusätzliche Ruhezeit
Doppelwoche (= zwei aufeinander folgende Wochen):
Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7 Tag frei sein.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden
Nachtarbeit:
Im Zeitraum von 0-5 Uhr stehen dem Buslenker 100% Nachtzuschlag zu!
Mitführerpflichten:
Schasublätter/Fahrerkarte: Schaublätter des laufenden Tages und der letzten 28 Kalendertage sind vom
Buslenker mitzuführen!
Fahrtenschreiber:
Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) ode rein digitaler Tacvhograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten / EU-Sozialvorschriften der WKO